Baurecht
Im privaten Baurecht sieht sich der juristische Laie schon vor dem Abschluss des Bauvertrages einer Vielzahl von Sondervorschriften, z.B. der HOAI oder der VOB, ausgesetzt. Eine anspruchsvolle anwaltliche Betreuung vom Baubeginn bis zur Schlussrechnung sichert die beste Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten. Unser baurechtliches Dezernat bietet Ihnen insbesondere folgende Leistungen an:
Ihre Ansprechpartner ist Dr. Manfred Pimat
Im öffentlichen Baurecht begleiten wir sowohl private
als auch öffentliche Bauherren bei der Durchführung ihrer Bauvorhaben,
Planungsvorhaben und Planfeststellungsvorhaben. Unsere Tätigkeit
erstreckt sich auf die Durchsetzung Ihrer Interessen im Baugenehmigungsverfahren, Bauleitplanverfahren, Planfeststellungsverfahren,
Immissions- schutzverfahren, Bodenschutz- und
Altlastensanierungsverfahren sowie sonstige Genehmigungsverfahren.
Hier werden Sie kompetent beraten durch unseren Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Dr. Jens-Uwe Petersen.