Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertritt die Kanzlei Batzlaff & Partner die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern einschließlich Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern. Dazu gehören neben dem individuellen Arbeitsvertrag auch Fragen des Kündigungsschutzes, des Tarifvertrages und des Betriebsverfassungsgesetzes.
Gerne begleiten wir Sie bei Verhandlungen jeder Art. Sollte eine
außergerichtliche Einigung nicht zu erzielen sein, führen wir für Sie
Rechtsstreitigkeiten durch alle zur Verfügung stehenden Instanzen.
Im Arbeitsrecht sind oft kurze Fristen einzuhalten. Im Falle
einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist innerhalb von 3 Wochen
nach Zugang der Kündigung (nicht Ablauf der Kündigungsfrist!) eine
Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Unser Fachanwalt
für Arbeitsrecht Dr. Manfred Pimat steht Ihnen bei Bedarf auch außerhalb der normalen Bürozeiten zur Verfügung.
Eine Feierabend-Hotline ist unter der Telefonnummer 0800/9060903 (gebührenfrei) täglich zwischen 17:00 und 20:00 Uhr geschaltet.